TA Lärm: Neuer Referentenentwurf ohne Verbesserungen für Clubs & Festivals


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19. Juni 2024

Die “TA Lärm” ist die Bundes-Verwaltungsvorschrift in Deutschland, die im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes Lärmschutzbestimmungen regelt. Die TA Lärm ist mit ihren Definitionen bindend für Genehmigungsverfahren von Bauvorhaben, ebenso wie Veranstaltungen und den Betrieb von Clubs, Festivals und Spielstätten. 

Seit Mai liegt nun ein Referentenentwurf zur Anpassung der TA-Lärm vor, und er würde in der aktuellen Form keine Verbesserungen für Clubs & Festivals bringen. 

Der aktuelle Entwurf verpasst das Ziel, Kultur zu schützen und moderne Stadtentwicklung zu fördern. Bauprojekten werden zusätzliche Hürden gesetzt, für bestehende Kulturorte gibt es keine nennenswerten Verbesserungen. Die mancherorts minimal angehobenen Dezibelgrenzen werden in städtischen Gebieten allein schon durch Verkehrsgeräusche überschritten. Überdies wird die komplizierte Neuregelung in der Praxis kaum Anwendung finden.

Bereits jetzt haben (auch bereits längere Zeit bestehende) Kulturbetriebe teils große Probleme, die Vorschriften und Grenzwerte einzuhalten. Eine Anpassung dieser wichtigen Vorschrift darf nicht die Chance verpassen, Club- und Festivalkultur zu schützen. 

Wir lehnen diesen Entwurf in der vorliegenden Form aus diesem Grund ab und arbeiten mit der LiveKomm auf Bundesebene daran, neben Symbolpolitik auch echte Verbesserungen für den Betrieb von Kulturbetrieben in dieser wichtigen Novelle einzubringen.

Weitere Infos unter: https://www.clubsareculture.de/kaum-bewegung-beim-laermschutz/